Revision der Vereinsgeschäfte
Revision der Vereinsgeschäfte
Zur Prüfung der Finanzen und Kassengeschäfte werden 2 Mitglieder oder ein Wirtschaftsprüfer (Steuerberater) als Kassenprüfer bestellt.
Zur Revision der Vereinsgeschäfte des Vorstand und des Präsidiums können die Kassenprüfer oder weitere 2 Mitglieder oder ein Wirtschaftsprüfer bestellt werden.
- Rechnungsprüfer (Kassenprüfer, Vereinsrevision):
Prüfung der Geschäftsführung durch den Vorstand und
Berichterstattung gegenüber der Mitgliederversammlung - Wirtschaftsprüfer (Steuerberater):
Buchhaltung, Genehmigung von Planabweichungen und Geschäften besonderer Bedeutung.
Die bestellten Prüfer haben einen Prüfungsbericht zu erstellen und als Berichterstattung die Mitgliederversammlung zu informieren.